Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Auftragsausführung geschieht nach bestem Wissen und Gewissen der Auftragnehmerin.
2. Die bestellende Partei versichert, dass der Verwendung der Gegenstände, die der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellt werden, rechtlich nichts entgegen steht; andernfalls stellt sie die Auftragnehmerin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
3. Für auftragsbezogen vergebene Fremdleistungen (z. B. Korrektorate, Übersetzungen) haftet die Auftragnehmerin nicht.
4. Bei vorzeitiger Auftragsbeendigung wird die bereits erbrachte Leistung abgerechnet.
5. Die bestellende Partei überlässt der Auftragnehmerin von publizierten Auftragsarbeiten unentgeltlich mindestens drei Exemplare. Die Auftragnehmerin darf diese sowie digitale Kopien davon zur Eigenwerbung nutzen.
6. Ab der vollständigen Entgeltzahlung hat die bestellende Partei am von der Auftragnehmerin geschaffenen Werk i. S. v. §§ 2, 3 Urheberrechtsgesetz (UrhG) das einfache Nutzungsrecht (§ 31 Absatz 2 UrhG). Dessen Weitergabe an Dritte durch die bestellende Partei bedarf der vorherigen Zustimmung der Auftragnehmerin. Das gilt auch für Entwürfe der Auftragnehmerin.
7. Bei jeder Vervielfältigung und/oder Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes der Auftragnehmerin ist diese als Urheberin zu benennen. Die schuldhafte Verletzung dieser Pflicht berechtigt zum Schadensersatz.
8. Die Bearbeitung eines von der Auftragnehmerin geschaffenen Werkes i. S. v. §§ 2, 3 UrhG bedarf deren vorheriger Zustimmung, die aber aus berechtigtem Grunde, z. B. bei drohender Entstellung des Werkes, verweigert werden kann. Plant die bestellende Partei eine solche Bearbeitung, hat sie diesezunächst der Auftragnehmerin zur entgeltlichen Durchführung anzubieten. Erklärt die Auftragnehmerin sich außerstande anzunehmen, kann ein Dritter beauftragt werden.
9. Die Unwirksamkeit einer Geschäftsbedingung berührt die Geltung der übrigen nicht.